Verwaltungsgliederung Tschechiens

Verwaltungsgliederung Tschechiens

Die Verwaltungsgliederung der Tschechischen Republik bezeichnet die entsprechend der tschechischen Verfassung bestehenden vertikalen administrativen Strukturen.

Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Obce (Gemeinden, Sg.: obec), welche „elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten“ sind, und in Kraje (Regionen oder Kreise, Sg.: kraj), welche „höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten“ sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der Okresy (Sg.: Okres) definiert, die damit als Verwaltungseinheiten aufgelöst wurden (diese spielten bis 2017 aber noch für die Behördengliederung und als LAU-1-Ebene (NUTS:CZ) für die amtliche Statistik eine Rolle). Die Aufgabenverteilung in der tschechischen öffentlichen Verwaltung folgt einem Modell mit dualistischer Aufgabenstruktur. Aufgaben, die dem Staat zugeordnet sind, werden auf lokaler Ebene von den Kommunen und Regionen wahrgenommen. Die Kommunen und Regionen verfügen so über einen sogenannten eigenen und einen übertragenen Wirkungskreis.

  1. Ústavní zákon č. 347/1997 Sb. o vytvoření vyšších územních samosprávných celků a o změně ústavního zákona České národní rady č. 1/1993 Sb., Ústava České republiky (deutsch Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb. über die Herstellung der höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten …, pdf, portal.gov.cz).

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